Wenn Rechtsanwälte oder Notare eine Vormundschaft beispielsweise für ein Kind übernehmen, werden sie als Sachwalter tätig. Für diese Tätigkeiten steht dem Sachwalter eine Entschädigung zu, die als Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig ist.
Wenn Rechtsanwälte oder Notare eine Vormundschaft beispielsweise für ein Kind übernehmen, werden sie als Sachwalter tätig. Für diese Tätigkeiten steht dem Sachwalter eine Entschädigung zu, die als Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig ist.