Wir haben die wichtigsten Beschlüsse für Sie zusammengefasst
Noch vom alten Nationalrat wurde die erste Etappe der Steuerreform im September beschlossen:
Kleine Erleichterungen für Unternehmer
- durch die Anhebung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von EUR 400 auf EUR 800 (wir haben hier berichtet).
- und die Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige und Bauern um 0,85 % (näheres erfahren Sie hier).
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von unter EUR 35.000 im Jahr
- wird die Möglichkeit einer neuen Kleinunternehmer Pauschalierung für die Gewinnermittlung eingeführt.
- Ebenso wird die Anhebung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer von EUR 30.000 auf EUR 35.000 netto im Jahr angehoben.
Für Menschen mit einem Einkommen von bis zu EUR 22.600
- steuerlichen Entlastung durch die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu EUR 300.
Wir werden über die beschlossenen Änderungen, die ab 1.1.2020 in Kraft treten, im nächsten Newsletter detailliert berichten.
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