Die Forschungsprämie ist eine attraktive Förderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Das Finanzamt fördert 12% der Forschungs- und Entwicklungskosten durch Cash wirksame nicht rückzahlbare Zuschüsse. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Forschungsprämie.
Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Forschungsprämie:
Welche Projekte werden gefördert?
Mit der Forschungsprämie wird eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert. Darunter versteht man systematische Prozesse, die eine Vermehrung des Wissensstandes oder die Erarbeitung neuer Anwendungsmöglichkeiten zum Ziel haben.
Für welche Aufwendungen bekommt man 12% Forschungsprämie?
Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigter inkl. Lohnnebenkosten
Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen
Finanzierungsaufwendungen, soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung zuzuordnen sind
Gemeinkosten, soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung zuzuordnen sind
steuerfreier Zuwendungen (öffentliche Förderungen) sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, um Doppelförderung zu vermieden.
Welche Bedeutung hat das Gutachten der FFG Forschungsförderungsgesellschaft?
Die FFG beurteilt die Förderbarkeit des Forschungsprojekts dem Grunde nach. Für die Beantragung der Forschungsprämie ist ein positives Jahresgutachten oder ein Projektgutachten erforderlich. Das Finanzamt wird den Prämienantrag erst mit positivem FFG-Gutachten bewilligen.
Wann kann ein Jahresgutachten bei der FFG angefordert werden?
Ein Gutachten kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres angefordert werden, für das die Forschungsprämie beantragt werden soll.
Was beurteilt die FFG?
Die FFG beurteilt die inhaltlichen Voraussetzungen der beschriebenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die Forschungsprämie auf der Grundlage der Forschungsprämien-Verordnung.
Die FFG beurteilt NICHT die Richtigkeit der Höhe der Aufwendungen und in welchem Umfang diese Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind.
Wann kann ich den Antrag auf Forschungsprämie stellen?
Für den Prämienantrag besteht eine Fallfrist. Nach Rechtskraft des Einkommens- oder Körperschaftsteuerbescheids für das jeweilige Jahr kann keine Forschungsprämie mehr beantragt werden.
Die Forschungsprämie können Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt auch dann beantragen, wenn noch kein Jahresgutachten vorliegt. Eine Bearbeitung des Antrages durch das Finanzamt erfolgt allerdings erst nach Vorliegen des Jahresgutachtens.
Wie erfolgt die Beschreibung der F & E Projekte gegenüber der FFG?
Die Beschreibung erfolgt für jedes Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach einem vorgegeben Schema. Für jedes Jahr können maximal 20 Projekte beschrieben werden. Laufende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu einem übergeordneten Thema können auch zu einem Schwerpunkt zusammengefasst werden.
Die Beschreibungen sind zu gliedern in:
- Ziele und Inhalt
- Methode bzw. Vorgangsweise
- Neuheiten
Für jede Beschreibung stehen gesamt maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung. Als Mindestanzahl für jede Beschreibung sind 1.000 Zeichen vorgegeben.
Weitere Informationen zum Thema Forschungsprämie & Förderungen finden Sie hier.