Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, die Offenlegung des Jahresabschlusses spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Abschlüsse zum 31.12.2016 sind daher bis 30.09.2017 offenzulegen.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Frist?
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist verhängt das Firmenbuch hohe Zwangsstrafen in Höhe von EUR 700,00 bis maximal EUR 3.600,00 (pro Gesellschaft und pro Geschäftsführer) und für Kleinstkapitalgesellschaften EUR 350,00 bis EUR 1.800,00.
Zudem ist zu erwähnen, dass sich der Umfang der einzureichenden Unterlagen an der Größe der Gesellschaft orientiert.
Um die Transparenz des Unternehmens zu schützen dürfen kleine und mittelgroße GmbHs Umsatzerlöse und Materialaufwendungen zu einem Posten zusammenfassen. Dies wird als „Rohergebnis“ bezeichnet.