Bereits 2016 hat die Bundesregierung die Förderung von Lohnnebenkosten für besonders innovative und wachstumsstarke Start-ups beschlossen (Wir haben hier berichtet). Diese Maßnahme sieht vor, die Lohnnebenkosten für drei Mitarbeiter für drei Jahre zu fördern.
Außerdem soll ab 1.7.2017 ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze – unabhängig von Branche und Größenklasse – eingeführt werden.
Neue Dienstverhältnisse werden gefördert, wenn…
- eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person,
- oder ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung (z.B. Schulen oder Hochschulen)
- oder eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person („Jobwechsler“)
…eingestellt wird oder
- ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte besteht.
Missbräuchliche Inanspruchnahmen sollen durch die Förderrichtlinien verhindert werden. Auch Konzernversetzungen oder Umgründungen werden nicht gefördert. Doppelförderungen durch die Start-up-Förderung, den „Beschäftigungsbonus“, sind nicht möglich.
Das Vorliegen der Kriterien muss zum Zeitpunkt der Anmeldung des Dienstnehmers bei der Gebietskrankenkasse den Förderstellen Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) nachgewiesen werden.
Die Antragstellung ist ab 1.7.2017 möglich und hat im Vorhinein zu erfolgen. Die Förderung umfasst die Refundierung von 50% der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigte für die Dauer von drei Jahren.
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