Gastronomie & Hotellerie: Begünstigung in der Umsatzsteuer endet mit 31. Dezember 2021

Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 % in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen endet mit 31.12.2021.
Ab 1. Januar 2022 gelten wieder die regulären Steuersätze mit 20% und 10%. Wichtig ist die rechtzeitige Umstellung im Kassensystem!

Was gilt wann: Auf den Leistungszeitpunkt kommt es an!


Für die Beurteilung der Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung der Leistung maßgebend.

Für alle ausgeführten Leistungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgen, ist es unbedeutend, ob etwaige Rechnungslegung, Vertragsabschluss oder Einnahme von Entgelten noch im Jahr 2021 (und somit vor dem Stichtag) erfolgt sind.

Das gilt auch für bereits erhaltene Anzahlungen zum reduzierten Umsatzsteuersatz. Eine nachträgliche Berichtigung bereits ausgestellter Anzahlungsrechnungen hat zu erfolgen.

Bei Fragen rund um die Umstellung der Preise oder Fragen zu Umsatzsteuersätzen sind Ihre BeraterInnen sehr gerne für Sie erreichbar!

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