Viele Gastronomiebetriebe haben in der Corona-Krise ihr Geschäftsmodell auf Lieferdienst umgestellt, um weiterhin Umsatz zu erzielen, die Bindung zu Stammgästen aufrecht zu erhalten und neue Zielgruppen zu erreichen.
Die Möglichkeiten zur Umsetzung sind sehr vielfältig und es gibt eine breite Auswahl an entsprechenden Plattformen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Überlegungen rund um Lieferdienste und fassen die Voraussetzungen wie folgt zusammen:
Prüfung der steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen rund um den Lieferdienst
Die Umsatzsteuersätze für Speisen (10%) und Getränke (20%) gelten auch für den Lieferdienst. Bei Kombi-Angeboten die Getränke und Speisen enthalten, ist eine Aufteilung der Steuersätze vorzunehmen. Auch die Liefergebühr richtet sich in der Umsatzsteuer nach den gelieferten Waren.
Vorsicht: Der reduzierte und zeitlich befristete Umsatzsteuersatz von 10% für „offene Getränke“ im Rahmen des Wirtshaus-Pakets gilt für Lieferdienst nicht! Die Getränke unterliegen dabei weiterhin dem Normalsteuersatz von 20%.
Im Rahmen des Lieferdiensts gelten die Regelungen für „mobile Gruppen“ in Bezug auf die Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht. Gastronomiebetriebe, welche ihre Lieferungen außerhalb der Betriebsstätte (des Lokals) erbringen und der Registrierkassenpflicht unterliegen, können diese mobilen Umsätze auch nach Rückkehr in die Betriebsstätte in die Kassa aufnehmen.
Praxistipp: Nachdem bei Barzahlung (auch Kreditkarte, Bankomatkarte) jedenfalls ein Beleg ausgehändigt werden muss, ist es in der Praxis meist einfacher, den Beleg bereits im Vorfeld zu erstellen und bei der Lieferung beizulegen. Dazu gibt es eine entsprechende Vereinfachung im Registrierkassenerlass.
Erlauben die Ressourcen meines Unternehmens einen Lieferdienst?
Wichtig ist vorab zu überlegen, ob die erforderlichen Ressourcen im Unternehmen vorhanden sind, oder ob zusätzliche Ressourcen benötigt werden:
- Gibt es ausreichend Personal, um den Lieferdienst anbieten zu können (Köche, Service für Telefonbestellungen und die Wartung des Online-Shops, sowie Lieferanten)?
- Sind Firmen-KFZ im Unternehmen vorhanden oder kann auf Fahrräder, E-Bikes oder Roller zurückgegriffen werden?
- Gibt es attraktive Anbieter in Bezug auf das Verpackungsmaterial? Können hier schon verschiedene Konditionen der Anbieter verglichen werden?
- Besitzt der Gastronomiebetrieb bereits eine Homepage? Falls ja, besteht hier die Möglichkeit einen Online-Shop einzurichten? Falls nein, gibt es günstige Online-Shop Alternativen?
Praxistipp Corona: Derzeit bieten Webseiten und diverse Förderstellen vereinzelt Förderungen und Zuschüsse für die Einrichtung von Online-Shops an. Je nach Bundesland und Sparte gibt es aufgrund der Corona-Krise mögliche Hilfeleistungen in Bezug auf die Einrichtung und Gestaltung eines Online-Shops.
Lieferdienste ausprobieren und testen
Wir empfehlen, verschiedene Lieferdienste in der Praxis mittels Bestellung auszuprobieren und zu testen. Durch die Anlieferung der bestellten Waren kann ein erster Eindruck gewonnen werden und oftmals können neue Ideen zur Aufbereitung und Gestaltung der Ware nützlich für den eigenen Lieferdienst sein.
Produkte für den Lieferdienst auswählen
Wichtig ist auch das Angebot, welches über den Lieferdienst beworben werden soll. Nicht jedes Produkt und nicht jeder Gastrobetrieb eignet sich für einen Lieferdienst!
Praxistipp: Je nach Art und Auswahl des Angebots auf der Speisekarte, sollen die Gerichte über den Lieferweg keinen Qualitätsverlust erleiden. Ganz besonders ist hier das Augenmerk auf die Frische und die Präsentation der Produkte zu legen.
Laufende Kontrolle – Bestellen Sie sich selbst Ihr Essen!
Ist der Lieferdienst eingerichtet, bestellen Sie Ihr Essen selbst – und das regelmäßig. Für jeden Unternehmer steht die Kontrolle der eigenen Produkte ganz oben auf der laufenden To-do-Liste. Und so sollte dies auch für den neu angebotenen Lieferdienst gelten. Durch Bestellungen kann ein laufender Qualitätscheck erfolgen und es kann überprüft werden, ob die Verpackung ansprechend ist, warm hält und die Speisen in den Kartons nicht zu sehr vermischen, zerbrechen oder zerbröseln.
Werben Sie für Ihren Betrieb und nutzen Sie dabei die Anlieferung Ihres Angebots!
Wird das Essen an den Lieferdienst übergeben bzw. kommt es zu den ersten Auslieferungen durch das eigene Firmen KFZ, so kann die Anlieferung für Werbezwecke genutzt werden. Bei Lieferung der Speisen ist es immer zu empfehlen, die Verpackung mit dem Firmenlogo und den Unternehmensdaten entsprechend zu branden. Bei der Lieferung können auch Flyer, Gutscheine und Angebote beigefügt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Maßnahmen in der Coronakrise. Melden Sie sich jetzt hier für ein Erstgespräch an.
Lesen Sie auch den Artikel zum neuen COVID-19 Wirtshauspaket.
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