Handel: Informationen und Ausblick auf Neuerungen im Jahr 2020

Von Registrierkasse über elektronische Plattformen bis Umsatzsteuerneuerungen

Registrierkasse

Für eine optimale Vorbereitung auf eine mögliche Kassenprüfung empfehlen wir folgende Punkte sicherzustellen:

  • Ein Ansprechpartner für Fragen zur Registrierkasse ist erreichbar (Kassenhersteller, externer Berater / Steuerberater
  • Sie / Ihre Mitarbeiter sind auf die wesentlichen Funktionen der Registrierkasse eingeschult (Erstellung Nullbeleg, Durchführung von Trainingsbuchungen oder Stornobuchungen)
  • Verfahrensdokumentationen (Handbücher, Einrichtungsprotokolle) sind jederzeit verfügbar
  • Die laufenden Verpflichtungen mit der Registrierkasse werden eingehalten (Erstellung und Prüfung
  • Jahresbeleg, rechtzeitige Meldung und Dokumentation bei Ausfällen)

Mit Ablauf des Kalenderjahres (auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren immer der 31.12.) ist der sogenannte Jahresbeleg mittels Registrierkasse zu erstellen und bis spätestens 15. Februar des Folgejahres zu überprüfen. Lesen Sie dazu hier.

Steuerfreie Mitarbeiterrabatte

Bei Mitarbeiterrabatten handelt es sich um kostenlose oder verbilligte Weitergabe von Waren oder Dienstleistungen an Mitarbeiter des Unternehmens. Gerade bei Handelsunternehmen ist die Ausnutzung der Grenzen für die steuerfreien Mitarbeiterrabatte eine optimale Form der Entlohnung. Die Rabatte sind steuerfrei –

  • Werden sie allen oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern des Unternehmens gewährt
  • Wenn der Mitarbeiterrabatt im Einzelnen 20% nicht übersteigt,
  • oder bei Übersteigen von 20%, ein Freibetrag von EUR 1.000,00 pro Jahr und Mitarbeiter nicht überschritten wird.

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen, unterliegen Mitarbeiterrabatte nicht der Sozialversicherung, Lohnsteuer und den Lohnnebenkosten.

Sachspenden

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit neben Geldspenden unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung geltend zu machen. Gerade bei Handelsbetrieben bieten sich Sachspenden an begünstigte Spendenempfänger an.

Bei einer Sachspende wird der gemeine Wert (im Wesentlichen der Einzelveräußerungspreis) des geschenkten Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe angesetzt. Zur Abzugsfähigkeit müssen die Spenden an begünstigte Spendenempfänger getätigt werden und dürfen maximal 10% des laufenden Gewinnes betragen.

Inventur

Bilanzierende Unternehmer sind verpflichtet, zu jedem Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Vor allem bei größeren Veränderungen des Warenbestands zum Vorjahr kann die Inventur das Ergebnis des Geschäftsjahres stark beeinflussen. Aufnahme und Bewertung des Lagerstands haben dabei eine direkte Auswirkung auf das Ergebnis. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch unser Factsheet mit den wichtigsten Informationen rund um die Inventur zu.

Unternehmer, die Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, sind nicht zur Erstellung einer Inventur verpflichtet. Da diese Daten jedoch wichtige Informationen über die Wirtschaftlichkeit des Betriebes liefern, empfehlen wir jedenfalls eine Inventur zum Jahresende durchzuführen. Diese ist insbesondere auch für Überprüfungen durch das Finanzamt zu empfehlen.

Umsatzsteuer – Neuerungen in der EU (Quick Fixes)

Die sogenannten Quick Fixes in der Umsatzsteuer für 2020, sind vor allem für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferungen relevant. Die Neuerungen betreffen folgende Sachverhalte:

  • Anforderungen und   Nachweise   für   die   Steuerfreiheit   von   innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Reihengeschäfte
  • Konsignationslager (Lager in anderen EU-Staaten)

Handel mit E-Books – Umsatzsteuerrechtliche Änderungen

Der Umsatzsteuersatz für elektronische Publikationen wie E-Books, oder ePaper wird mit 1.1.2020 von bisher 20% auf 10% reduziert.

Aufzeichnungspflichten für elektronische Plattformen

Ab dem 1.1.2020 gibt es verschärfte Aufzeichnungspflichten im Bereich der Online-Plattformen. Anbieter von Online-Plattformen (Online-Shops, Online-Portale) sind verpflichtet Aufzeichnungen über die auf ihren Plattformen vermittelten Umsätze zu führen und dem Finanzamt auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Plattform-Betreiber werden daher die Umsätze, die Unternehmer auf ihren Plattformen tätigen, aufzeichnen und dem Finanzamt für Kontrollzwecke zur Verfügung stellen.

Änderung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Mit 1.1.2020 gilt die Erhöhung der Grenze für die sofortige Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bisher EUR 400,00 (netto) auf EUR 800,00 (netto).

Bitte beachten Sie, dass die Änderung für Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommt, die nach dem 31.12.2019 beginnen.

Versandhandel an Private

Ab 1.1.2021 kommt es zu Änderungen bei Versandhandelsumsätzen an Nichtunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten. Derzeit muss – bei Überschreitung der Lieferschwellen – eine steuerliche Registrierung im Bestimmungsland erfolgen.

Ab 1.1.2021 werden die derzeit geltenden Lieferschwellen aufgehoben. Lieferungen an Nichtunternehmer sind dann ab der ersten Lieferung im Bestimmungsland steuerpflichtig. Es muss allerdings keine Registrierung in anderen Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Stattdessen werden diese Umsätze grundsätzlich über das sogenannte MOSS-System im Inland gemeldet und abgeführt.

Elektro-KFZ und -Fahrräder

Für die Nutzung von Elektro-KFZ im Unternehmen sind steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Neben der Möglichkeit für den Vorsteuerabzug, fällt für reine Elektrofahrzeuge kein Sachbezug und keine Normverbrauchsabgabe sowie motorbezogene Versicherungssteuer an. Daneben sind auch interessante Förderungsmöglichkeiten gegeben.

Ab dem Jahr 2020 steht der Vorsteuerabzug auch für Mopeds, Mofas und E-Bikes zu. Für derartige Fahrräder und Krafträder ist seit 1.11.2019 auch kein Sachbezug für die Privatnutzung anzusetzen.

Digitalisierung im Handel & KMU Digital

Stehen in Ihrem Unternehmen neue Digitalisierungsprojekte und Änderungen an?

Für Strategieberatung zur Erarbeitung einer digitalen Roadmap und für die Investitionen in konkrete Digitalisierungs-Projekte gibt es die Möglichkeit von interessanten Zuschüssen im Rahmen der Förderung KMU Digital. Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne unser Factsheet mit allen relevanten Informationen.

Ihr Berater aus dem Branchenteam Handel ist bei Fragen sehr gerne erreichbar.

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