Vorausschauende Beratung und Planung sind uns sehr wichtig.
Da die erste Hälfte des Jahres 2019 bereits vorüber ist, möchten wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen unsere Hochrechnung und Planung für das Jahr 2019 anbieten.
Ihre Vorteile:
- Wir erstellen auf Basis Ihrer Ist-Zahlen eine Hochrechnung und informieren Sie schon frühzeitig, mit welchen Zahlungen aus Sozialversicherung und Steuer zu rechnen ist. So können Sie rechtzeitig Ihre Abgabenzahlungen planen und vermeiden negative Überraschungen!
- Bis 30.09.2019 können wir für Sie die Anpassung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2019 beantragen. Dadurch schonen Sie Ihre Liquidität, wenn Ihre Vorauszahlung zu hoch festgesetzt ist. Liegt der erwartete Gewinn über der Grundlage für die aktuellen Vorauszahlungen, wissen Sie zumindest frühzeitig über eine Nachzahlung bescheid und können mit unserer Hilfe rechtzeitig gegensteuern.
- Wir berechnen für Sie Ihre GSVG-Beiträge anhand der Hochrechnung!
Auf Wunsch melden wir notwendige höhere Beiträge, dies führt zu einem niedrigeren Gewinn und somit zu einer geringeren Steuerlast.
Oder wurden Ihre Beiträge zu hoch angesetzt? Dann veranlassen wir für Sie eine GSVG-Herabsetzung und schützen Sie vor Liquiditätsengpässen!
- Gewinnfreibetrag: nutzen Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag und sparen Sie Einkommensteuer! Wir berechnen für Sie die Höhe der notwendigen Investition, damit Sie diese noch rechtzeitig vor Jahresende planen können.
Mehr Infos zum Gewinnfreibetrag und zu den begünstigten Anlagegütern finden Sie in unserem KPS-Artikel.
Bei Fragen rund um Hochrechnung, Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch und das Leistungsspektrum bin ich sehr gerne für Sie erreichbar.
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