Bewertung von Bienenvölkern (Pauschales Bewertungsverfahren)
Zur Bewertung einer Imkerei wird der durchschnittliche Jahresbestand an Bienenvölkern ermittelt. Empfohlen wird den im Oktober vorhandenen Bestand als Durchschnittsbestand heranzuziehen.
Bienenhaltung als \“Liebhaberei\“
Für bis zu 50 Bienenvölker müssen Sie, als Imker, keine Steuern zahlen (Freigrenze). Es wird davon ausgegangen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Die Feststellung eines Einheitswertes bei Imkereien erfolgt erst ab einem Bestand von 50 Bienenvölkern. Angesetzt wird ein Ertragswert von 11 Euro pro Bienenvolk.
Bienenvölker |
Ertragswert pro Volk |
Pauschalabschlag |
Ertragswert |
Bis zu 50 |
Freigrenze | – | – |
50-99 |
11 Euro | Minus 100 Euro | 450-989 Euro |
Ab 100 |
11 Euro | – | Ab 1100 Euro |
Unter den Pauschalsatz fallen die Honiggewinnung, anfallendes Wachs und Rohpropolis.
Die Erträge durch Verkäufe von Bienenköniginnen, Weiselzellen, sowie Met, Gelee Royale und Bienengift fallen allerdings nur bis zu einem Umsatz von 1.500 Euro unter den Pauschalbetrag. Umsätze über 1.500 Euro sind gesondert zu erklären.
Urprodukte vs. Be. und/oder verarbeitete Produkte
Urprodukte | be- und/oder verarbeitete Produkte |
· Bienenwachs · Bienengift · Seit 2009 auch Met |
· Propolistropfen· Propoliscreme
· Bienenwachskerzen · Bienenwachsfiguren · Honigzuckerl · Honig gemischt mit anderen Produkten · Honiglikör · Honigbier · Verarbeitung von Rohwachs zu Mittelwänden |
Die Verarbeitung der Urprodukte zu be- und verarbeiteten Produkten ist nicht durch die Pauschalierung erfasst.
Besitzen Sie unter 50 Bienenvölker können Sie sich zurücklehnen und weiter, ohne steuerliche Bedenken, Ihrem entspannenden Hobby nachgehen.
Dürfen Sie über 50 Völker Ihr eigen nennen und haben weitere Fragen, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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