Laut Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist folgendes festgelegt:
- Die Fördernehmer sind verpflichtet, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen.
- Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist.
Bitte beachten Sie:
Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten!
D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Mehr Infos und Factsheets
finden Sie in unserem Artikel \“Tipps für die Abrechnung der Investitionsprämie\“
Was wir für Sie tun können:
Profitieren auch Sie von der Investitionsprämie und kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei KPS!
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