Kein Gewinnfreibetrag für Funktionsgebühren
Der Gewinnfreibetrag kann nur im Rahmen betrieblicher Einkünfte geltend gemacht werden. Funktionsgebühren sind sonstige Einkünfte, auch wenn sie iZm einer Berufsausübung zufließen; daher steht kein Gewinnfreibetrag zu.
Kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bei Handelsvertreter-pauschalierung
Wird der Gewinn pauschaliert ermittelt, steht nur der Grundfreibetrag zu. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann nicht geltend gemacht werden.
In falscher Höhe geltend gemachter Gewinnfreibetrag
Bis zur Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuerbescheides ist eine Korrektur eines im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Schätzungsbescheid in falscher Höhe geltend gemachten Gewinnfreibetrags möglich. Lesen Sie hier mehr zum Thema Schätzung.
Ebenso kann ein erhöhter Gewinnfreibetrag bei Ergebniserhöhungen durch Betriebsprüfungen geltend gemacht werden.
Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags auf Wohnbauanleihen
Die Einschränkung der begünstigten Wertpapiere auf Wohnbauanleihen ist keine Verletzung des Vertrauensschutzes. Dies gilt auch für im Rückwirkungszeitraum vor Gesetzwerdung angeschaffte Wertpapiere.
Private Grundstücksveräußerungen – Steuerverfangenheit
Steuerverfangen war ein Grundstück am 31.03.2012 dann, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist (grundsätzlich 10 Jahre) noch nicht abgelaufen war. Nicht relevant ist, ob die Veräußerung zu diesem Tag tatsächlich zu einer Besteuerung geführt hätte oder ob diese zur Gänze oder teilweise auf Grund einer Steuerbefreiung (z.B. auf Grund der Herstellerbefreiung) unterblieben wäre.
War das Grundstück am 31.3.2012 steuerverfangen, stellt es Neuvermögen dar. Die Einkünfte sind daher durch Gegenüberstellungen des Veräußerungserlöses und der fortgeschriebenen Anschaffungs-, Herstellungs- und Instandsetzungskosten zu ermitteln. War das Grundstück am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen (Altvermögen), können die Einkünfte pauschal ermittelt werden; die pauschale Einkünfteermittlung ist zumeist steuerlich günstiger.
Private Grundstücksveräußerungen – Hauptwohnsitzbefreiung
Wurde die verkaufte Wohnung vom Veräußerer fünf Jahre vor der erfolgten Veräußerung durchgehend als Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen genutzt, kann die Hauptwohnsitzbefreiung als erfüllt anzusehen sein, auch wenn der Veräußerer an einer anderen Adresse hauptwohnsitzgemeldet war. Indizien sind Strom- und Wasserverbrauch, Zeitungszustellung sowie Postnachsendeauftrag. Zeugenaussagen können sinnvoll sein.
Private Grundstücksveräußerungen – Werbungskosten für den Energieausweis
Bei der Ermittlung der Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, können keine Werbungskosten abgezogen werden. Da nach Energieausweis-Vorlage-Gesetz der Verkäufer bei Verkauf eines Gebäudes dem Käufer einen Energieausweis vorzulegen hat, sind auch die mit der Erstellung des Energieausweises verbundenen Kosten als Aufwendungen aus Anlass der Veräußerung nicht abzugsfähig.
Ab 2016 können Werbungskosten dann abgezogen werden, wenn die Einkünfte aus den Grundstücksveräußerungen nicht mit dem Steuersatz von 30%, sondern mit dem progressiven Steuersatz besteuert werden. Wir stellen gerne für Sie einen Günstigkeitsvergleich an.
Private Grundstücksveräußerungen – keine Abzugsfähigkeit von Pflichtteilszahlungen für geerbtes Grundstück
Die Verwendung eines Teiles des Erlöses aus dem Verkauf einer geerbten Liegenschaft zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen ist nicht abzugsfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (z.B. auch Zahlungen von Pflichtteilen) stellen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, weil sie die private Vermögenssphäre des Erben betreffen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Forderungsrecht gegen den Erben auf Auszahlung eines Geldbetrages. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich somit um einen schuldrechtlichen Anspruch, der unabhängig von der Veräußerung besteht.
Grundstücksveräußerungen – Korrektur einer falschen Immobilienertragsteuer
Der Veräußerer kann eine Korrektur der vom Parteivertreter selbst berechneten Immobilienertragsteuer nur im Wege seiner Veranlagung erreichen.
Grundstücksveräußerungen – Zufluss von Mieterträgen bei Verkauf einer Wohnung durch den Mieter an den Vermieter
Ein Käufer erwirbt eine Liegenschaft und vermietet sie an den bisherigen Eigentümer. Wird dabei der Kaufpreis auf künftige Mietzinszahlungen angerechnet, so stellt dies eine im Jahr der Veräußerung steuerlich zu erfassende Mietzinsvorauszahlung dar. Es erfolgt also keine jährliche Gegenrechnung mit dem künftig anfallenden jährlichen Mietzins.
Mietvorauszahlungen fließen bei Zahlung zu, es sei denn, den Mietvorauszahlungen kommt Darlehenscharakter zu. Dies ist der Fall, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität, Verzinsung des Darlehens und Sicherheiten besteht.