Das Bonus-Malus-System soll die Beschäftigungsquoten älterer Dienstnehmer in Unternehmen bis zum Jahr 2018 erhöhen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Stichtag 30.6.2017 die Beschäftigungsquoten der älteren Dienstnehmer ermittelt. Sofern zumindest ein Zielwert nicht erreicht wird, sollte ab dem Jahr 2018 ein „Bonus-Malus-System“ Platz greifen, das auf einem Vergleich des Anteils älterer Dienstnehmer im konkreten Unternehmen mit der Beschäftigungsquote in der entsprechenden Branche basiert: bei Erfüllen der Quote wird ein Bonus in Form der Senkung des Dienstgeberbeitrages um 0,1 % gutgeschrieben, bei Nichterreichen der Quote ist die doppelte Auflösungsabgabe zu leisten.
Da sämtliche Zielwerte zum 30.6.2017 überschritten wurden, wird die Bonus-Malus-Regelung nicht wirksam.
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