Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
Die Zusammenlegung der Dienststellen innerhalb des Finanzamt Österreich per 1.1.2021 ging mit Änderungen von Kontonummern einher.
Das Finanzamt informiert in einem aktuellen Schreiben, dass immer noch ein erheblicher Teil der Überweisungen auf das alte Konto durchgeführt wird.
Ab 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ des Finanzamt Österreich bei der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen!
Eine aktuelle Liste mit den jeweiligen IBAN und BIC der Dienststellen des Finanzamtes Österreich finden sie hier.
Vermeiden Sie Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreich und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Was wir für Sie tun können
Für Klient*Innen, welche ihre Buchhaltungen mit uns abwickeln überprüfen wir dies natürlich !
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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