Gibt es in Ihrem Unternehmen derzeit ungenutzte betriebliche KFZ, welche aufgrund einer Privatnutzung einen Sachbezug auslösen?
Sie können in diesem Fall das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle kostenfrei hinterlegen und jederzeit wieder abholen.
Ab einer Hinterlegung von 45 Tagen, sparen Sie Kraftfahrzeugsteuer und motorbezogene Versicherungssteuer.
Wir setzen solange den Sachbezug und somit die entsprechenden Lohnnebenkosten für sie aus.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, übermitteln Sie uns bitte ein Foto der Hinterlegungsbestätigung.
Ideal wäre eine Hinterlegung vor dem 1.4.
Details finden Sie hier.
Weitere aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise finden Sie unter: https://kps-partner.at/corona/.
Wir sind für Sie da! – Ihr Personalmanagement-Team
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