„Ein Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten und muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein“, sagt Mag. Stefan Prokopp.
Das Bundesfinanzgericht hat mit Erkenntnis vom 13.3.2019 zum wiederholten Mal entschieden, dass Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten grundsätzlich mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachzuweisen sind.
Dies gilt sowohl zur Berücksichtigung von Kilometergeldern in der Lohnverrechnung als auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Auch im aktuellen \“Spengler Fachjournal\“, dem Magazin für Spengler und Dachdecker, hat Stefan Prokopp dazu einen Beitrag veröffentlicht. Wir fassen auch für Sie zusammen:
Für dienstliche Fahrten mit dem Privat PKW hat die Kilometergeldabrechnung folgende Posten zu umfassen:
- Datum der Fahrt
- Angabe des KfZ
- Anfangs- & Endkilometerstand
- Genaue Angabe des Ausgangs-und Zielpunktes
- Fahrtstrecke
- Gefahrene Kilometer
- Zweck jeder einzelnen Fahrt
Was in der Praxis oft im Fahrtenbuch fehlt:
- Die jeweiligen Kilometerstände (Anfangs- und Endkilometerstände),
- Der Zweck der einzelnen Fahrten
- Die genauen Ortsangaben.
So ist beispielsweise „Graz“ grundsätzlich nicht ausreichend, da der genaue Zielort nicht bestimmt werden kann.
Achtung: Abgabennachzahlungen bei nicht ordnungsgemäßer Kilometergeldabrechnung
Wird in einer Lohnabgabenprüfung (GPLA) festgestellt, dass die Kilometergeldabrechnungen nicht ordnungsgemäß sind, drohen Abgabennachzahlungen in Höhe von bis zu 90%. Dazu können auch Säumniszuschläge, Finanzstrafen und Verzugszinsen kommen.
Auch im aktuellen \“Spengler Fachjournal\“ dem Magazin für Spengler und Dachdecker hat Stefan Prokopp dazu einen Beitrag veröffentlicht.
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Hier finden Sie im Menü rechts eine Vorlage für Kilometergeldabrechnungen/Reisekostenabrechnungen.
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