Erhöhtes Risiko der Aberkennung von Prämien bei Anwendung der sog. \“Formel7\“
Was bedeutet \“Formel 7\“
In der Praxis werden Prämien oft in sieben Teilbeträgen und über 6 Monate verteilt ausbezahlt.
Dabei werden
- 6/7 als laufender und
- 1/7 der Prämie als sonstiger Bezug gewertet.
Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass 1/7 der Prämie steuerlich begünstigt mit 6% besteuert werden kann.
Voraussetzungen für diese günstige Besteuerung sind nach Ansicht der Finanzverwaltung:
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, die den Anspruch und die Auszahlungsbestimmungen regelt
- Abschluss der Vereinbarung vor der ersten Auszahlung
- Keine Änderung der vereinbarten Auszahlungsart nach erfolgter Zahlung eines Teilbetrages
- Mindestlaufzeit 6 Monate
Derzeitger VGH Entscheid gegen \“Formel 7\“
Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Prämienraten nicht in einen zum laufenden Lohnsteuertarif zu versteuernden Betrag und in einen mit 6% begünstigt zu besteuernden Teil aufgespalten werden können.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dieses Verwaltungsgerichtshoferkenntnis auch in den Lohnsteuerrichtlinien umsetzt.
Jedenfalls besteht bei weiterer Anwendung der „Formel 7“ ein erhöhtes Risiko, dass in Lohnabgabenprüfungen (GPLA) die niedrige Besteuerung von 1/7 der Prämien nicht mehr anerkannt wird.
Wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema jederzeit an uns!
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