Von der Einführung des Pensionskonto NEU sollen Millionen Versicherte profitieren, es soll verständlicher und nachvollziehbar sein. Ihre Pension wird seit dem 1. Jänner 2014 nur mehr auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet. Versicherungszeiten bis zum 31.Dezember 2013 werden als Kontoerstgutschrift auf dem Pensionskonto erfasst, danach erworbene Beitragszeiten werden als laufende Gutschrift berücksichtigt.
Prüfen Sie bis zum 31. Dezember 2016 Ihre Kontoerstgutschrift, ob tatsächlich alle Versicherungszeiten richtig auf Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben wurden. Außerdem können Änderungen bezüglich der Kontoerstgutschrift für Kindererziehungszeiten nur mehr bis zum Ende des Jahres 2016 berücksichtigt werden.
Nach dem 31. Dezember 2016 werden erworbene Versicherungszeiten nur mehr mit Hilfe einer modifizierten Nachberechnung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Kontoerstgutschrift eine reine Information ist. Falls Sie mit dieser nicht einverstanden sind, können Sie auf Antrag einen Bescheid erwirken, welchen man mit Widerspruch rechtskräftig bekämpfen kann.
Es kann sich also durchaus auszahlen einen Blick auf sein Pensionskonto zu werfen.