Stefan Prokopp hat im Spengler Fachjournal wichtige Tipps für das Arbeiten im Ausland und die A1 Bescheinigung zusammengestellt. Wir freuen uns über die Veröffentlichung des Artikels im renommierten Spengler Fachjournal!
Hier die Highlights im Überblick:
- Der Arbeitgeber sollte vor grenzüberschreitenden Einsätzen in EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz für die jeweiligen Mitarbeiter bei der zuständigen Gebietskrankenkasse eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht beantragen. (Online über ELDA-möglich)
- Der Mitarbeiter hat die vom Versicherungsträger ausgestellte Bescheinigung (A1 Formular) stets mitzuführen, da sonst dem Arbeitgeber in den meisten europäischen Ländern Geldstrafen drohen.
- Es gibt in diesem Zusammenhang keine Unterscheidung zwischen Entsendung und Dienstreise.
- Zeit und Aufwand sparen durch die Mehrstaatenvariante.
Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen.
Mehr Details zur A1 Bescheinigung und der Beantragung finden Sie hier in unserem Artikel.
Sie haben Fragen? Melden Sie sich hier zu einem Beratungsgespräch an.
[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,71\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]