Wir haben für Sie die ZIB2-Nachrichten aufmerksam verfolgt und fassen für Sie die aktuellen Highlights zusammen:
Beispiel Arbeitszeit:
Normalarbeitszeit: 38,5 Stunden
- In den nächsten Wochen durch Betriebsschließungen malArbeitsleistung 0%
- Reduzierung auf 10% der Arbeitszeit durch Kurzarbeit
- Zeitraum der Kurzarbeit 3 Monate
- Es muss eine Arbeitsleistung im gesamten Kurzarbeitszeitraum von 10% geben
- Das bedeutet im Beispiel von 38,5 Stunden pro Woche – 10% sind 3,85 Stunden
- Somit auf den Kurzarbeitszeitraum gesehen = 3,85 Std./Woche * 4,33 * 3 Monate = 50 Stunden
- Und diese 50 Stunden könnten dann auch in den letzten zwei Wochen am Ende des Kurzarbeitszeitraumes gearbeitet werden (50/2 = 25 Std./Woche)
- Sollte in 3 Monaten die Lage noch nicht besser sein, kann die Kurzarbeit auf weitere 3 Monate verlängert werden, somit wären wir mit dem Ende der Kurzarbeit Ende August (Beantragung per 01.03.)
- Und dann müsste eine Arbeitsleistung damit die 10% vom ganzen Kurzarbeitszeitraum von 6 Monaten eingearbeitet werden in den letzten 3 Wochen vom August – 100 Stunden sein (100/3 = 33 Std./Woche)
Beispiel DG-Kosten:
- DN verdient brutto monatlich € 2.000
- Somit Brutto + LNK (30%) + 1/12 UZ/WR circa DG-Kosten € 3.000
- DG zahlt somit nur von den € 3.000,- = € 300,-
- Den gesamten Rest übernimmt der Staat mit dem Hilfspaket
- Zuckerl: Da die Auszahlung monatlich inkl. dem Teil der Sonderzahlungen erfolgt bekommt der DG monatlich bis zur Auszahlung des Urlaubszuschusses im Juni sogar mehr und hat bis dahin auch mehr für seine Liquidität
Information für Verdiener über Höchstbeitragsgrundlage:
- Dies alles gilt jedoch nur bis zur HBG von € 5.370,- alle die über dies hinaus verdienen, für diese muss das Unternehmen selbst aufkommen
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