Wann wird ein Sachbezug für die Nutzung eines Parkplatzes angesetzt?
Haben DienstnehmerInnen während der Arbeitszeit die Möglichkeit, einen KFZ-Abstellplatz des Dienstgebers in Bereichen zu nutzen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, ist ein monatlicher Sachbezug in der Höhe von € 14,53 anzusetzen.
Achtung: Ob es sich in diesem Fall um einen Privat-KFZ oder Firmenauto handelt, spielt keine Rolle! Es ist auch dann ein Sachbezugswert anzusetzen, wenn der Parkplatz mehreren Dienstnehmern zur Verfügung steht oder der Parkplatz nur gelegentlich in Anspruch genommen wird.
Was ist ab 01.03.2022 zu beachten?
Die Ausweitung der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung auf fast ganz Wien per 01.03.2022 führt für viele DienstnehmerInnen nun zu einem steuerpflichtigen Sachbezug, die bisher nicht davon betroffen waren.
Voraussetzung dafür ist, dass der Parkplatz vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft sowohl Parkplätze direkt am Betriebsgelände als auch angemietete Parkplätze oder Garagen.
Eine Parkraumbewirtschaftung liegt dann vor, wenn das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig ist.
Achtung: Bezahlen die DienstnehmerInnen Kostenbeiträge für die Parkplätze, kommt es zu einer Kürzung des Sachbezuges. Beträgt der Kostenbeitrag zumindest € 14,53, ist daher kein Sachbezug mehr anzusetzen. Bei DienstnehmerInnen, die zum Beispiel im Nachtdienst arbeiten und somit den Parkplatz zu Zeiten nutzen, in denen die Kurzparkzone nicht in Kraft ist, ist kein Sachbezug anzusetzen.
Sie haben Fragen zum Thema Sachbezug? Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns unter office@kps-partner.at oder 02236/506 220.
Weitere Information zu Sachbezügen während entgeltfreier Zeiten finden Sie hier.
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