Im Jahr 2017 hat sich der Bund zum Ziel gesetzt, Unternehmen zu entlasten. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-ups geschaffen. Mit Wirksamkeit ab 01.01.2017 können Förderanträge beim Austria Wirtschaftsservice (kurz aws) gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind innovative Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Dabei sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen:
* Mindestens eines der Merkmale muss erfüllt sein!
KPS-Tipp: Nutzen Sie den „aws Start-up PreCheck“ und testen Sie ganz einfach selbst, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen für die aws Lohnnebenkostenförderung erfüllt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bestimmte Dienstgeberbeiträge, welche für die ersten drei förderungsfähigen Arbeitsplätze nachweislich bezahlt wurden:
Geförderter Dienstgeberbeitrag | Höhe in % vom Bruttogehalt |
Krankenversicherungsbeitrag | 3,78% |
Unfallversicherungsbeitrag | 1,30% |
Pensionsversicherungsbeitrag | 12,55% |
Arbeitslosenversicherungsbeitrag | 3,00% |
IESG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) | 0,35% |
Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50% |
Mitarbeitervorsorge | 1,53% |
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds | 4,50% |
Dienstgeberzuschlag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer) – variiert je nach Bundesland | 0,36% – 0,44% |
Kommunalsteuer | 3,00% |
Summe | ca. 31% |
Beachten Sie: Haben Sie bereits Anspruch auf eine Lohnabgabenbefreiung nach dem NeuFÖG (Neugründungs-Förderungsgesetz), so reduzieren sich die förderungsfähigen Kosten um nicht bezahlte Dienstgeberbeiträge.
Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu drei Jahre, beginnend nach Antragstellung. Das Förderungsvolumen nimmt pro Jahr ab:
Jahr | Förderungsvolumen |
1. Jahr | Bis zu 100% der Dienstgeberbeiträge |
2. Jahr | Bis zu 67% der Dienstgeberbeiträge |
3. Jahr | Bis zu 33% der Dienstgeberbeiträge |
Der Grund für die kontinuierliche Abnahme ist jener, dass frischgegründete Start-ups nach dem Ablauf der drei Förderungsjahre nicht von plötzlichen, hohen Ausgaben überrascht werden.
Folgend finden Sie ein Beispiel zur Bestimmung der maximalen Zuschusshöhe:
Am 01.02.2017 wurde ein Mitarbeiter mit einem Bruttojahresgehalt von EUR 30.000,00 eingestellt. Da das Unternehmen alle Voraussetzungen für die Lohnnebenkostenförderung erfüllt, wird ein Antrag beim aws gestellt. Die maximale Zuschusshöhe beläuft sich auf insgesamt EUR 18.600,00 und berechnet sich wie folgt:
Förderjahr | Förderungsvolumen | Berechnung:* ** | Geförderte Lohnnebenkosten |
Jahr 1 | 100% | EUR 30.000 x 31% x 100% | EUR 9.300,00 |
Jahr 2 | 67% | EUR 30.000 x 31% x 67% | EUR 6.231,00 |
Jahr 3 | 33% | EUR 30.000 x 31% x 33% | EUR 3.069,00 |
Summe Förderungen | EUR 18.600,00 |
* Bruttojahresgehalt x geförderte Lohnnebenkosten in % x Förderungsvolumen in %
** Als Obergrenze für das Bruttojahresgehalt gilt die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2017: EUR 69.720,00)
KPS-Tipp: Nutzen Sie den aws Rechner zur Lohnnebenkostenförderung und berechnen Sie Ihre maximale Zuschusshöhe!
Was sind förderungsfähige Arbeitsplätze?
Darunter werden in- oder ausländische Arbeitnehmer/innen verstanden, welche als Normal- oder Teilzeitarbeitskraft beschäftigt sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind z.B. geringfügige Arbeitsverhältnisse, Praktika, Lehrlinge, Leiharbeiter, geschäftsführende Gesellschafter sowie deren nahen Familienangehörigen.
Ich erfülle sämtliche Voraussetzungen – Wie komme ich zur Förderung?
Ab 01.01.2017 kann beim aws der Antrag auf die Lohnnebenkostenförderung gestellt werden. Der Antrag muss vor der Entstehung bzw. Bezahlung der zu fördernden Dienstgeberbeiträge erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass dieser 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes eingereicht werden muss.
Ich habe mein Unternehmen bereits vor 2017 gegründet und erfülle grundsätzlich alle Voraussetzungen. Steht mir die Förderung zu?
Ja, Sie können die Förderung trotzdem beantragen. Jedoch ist folgendes zu beachten: Haben Sie Ihr Unternehmen z.B. im Jahr 2015 gegründet und am 01.04.2016 den ersten förderungsfähigen Arbeitsplatz geschaffen, kann ab 01.01.2017 der Antrag gestellt werden. Gefördert werden jedoch nur jene Dienstgeberbeiträge, welche zwischen der Antragstellung und dem Ende der Laufzeit für die maximal drei förderungsfähigen Arbeitsplätze entstehen und nachweislich bezahlt werden. In unserem Beispiel würde dies daher die Beiträge von 01.01.2017 bis 31.03.2019 betreffen.
In welcher Form erhalte ich die Förderung?
Die Förderung wird einmal jährlich, nach Vorlage und Prüfung von vier Verwendungsnachweisen, im Nachhinein als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die Verwendungsnachweise sind vom Unternehmen einmal jährlich binnen drei Monaten (gerechnet ab dem Tag der Antragstellung) bzw. letztmalige innerhalb von drei Monaten ab dem Ende der Förderungslaufzeit vorzulegen.
Die Verwendungsnachweise umfassen eine Bestätigung über den Personalstand, eine Aufstellung der bezahlten Bruttogehälter/-löhne, einen Nachweis der Beitragszahlung sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Unser KPS-Fazit: Die aws Lohnnebenkostenförderung stellt eine deutliche Entlastung für junge, innovative Start-ups dar und wird die Wirtschaft stärken und den Arbeitsmarkt unterstützen. Hier finden Sie konkrete Beispiele des aws, welche die Bestimmungen und Entlastungen darstellen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen für die Förderung in Betracht kommt und kümmern uns um die Anträge.
Lesen Sie hier mehr
- Förderung für KMUs & Start-Ups
- Hier finden Sie alle Informationen zu Fördermöglichkeiten.