Ab 01.01.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben:
Ein Foto des Versicherten erleichtert für Ärzte und Krankenhäuser die Identitätsprüfung und soll Missbrauch verhindern.
Wann werden Fotos aus bestehenden Registern dafür verwendet?
Ungefähr 85% der Karteninhaberinnen und Karteninhaber bekommen automatisch – bevor die alte Karte abläuft, jedoch spätestens bis Ende 2023 – eine neue Karte mit Foto zugesendet, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern (Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein, Aufenthaltstitel, Verfahrenskarte etc.) zur Verfügung gestellt bekommt.
Sie haben keine der oben genannten Unterlagen?
Schauen Sie auf das Ablaufdatum auf der blauen Rückseite Ihrer e-card: Wenn dieses Ablaufdatum vor dem 1.1.2020 liegt, bekommen Sie die nächste e-card noch wie bisher ohne Foto und müssen nichts tun. Wenn das Ablaufdatum nach dem 31.12.2019 ist, können Sie kurz vor Ablauf Ihrer e-card ein Passfoto zu der für Sie zuständigen Stelle bringen.
Gibt es Ausnahmen?
Für Kinder unter 14 Jahren trifft die neue Regelung nicht zu. Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Personen, die in Pflegestufe 4,5,6 oder 7 eingestuft sind, sind ebenfalls ausgenommen.
Gerne ist Ihnen unser Personalmanagement Team bei Fragen dazu behilflich!
Sie wollen keinerlei Fristen mehr versäumen? Melden Sie sich hier zu unserem Erinnerungsservice an!
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