OGH-Urteil: Das österreichische Hotel- und Gastgewerbe ist keine Saisonbranche!

Rückblick Homepageartikel: 28.5.2021

Seit 1.10.2021 gelten gem. § 1159 ABGB auch bei Arbeitern*innen die Kündigungsfristen für Angestellte:

Kündigungen vom Dienstgeber sind somit grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zumindest 6 Wochen zum Quartalsende möglich.

Diese Kündigungsfrist erhöht sich nach dem vollendeten

  • 2. Dienstjahr auf 2 Monate
  • 5. Dienstjahr auf 3 Monate
  • 15. Dienstjahr auf 4 Monate und
  • 25. Dienstjahr auf 5 Monate

Durch Kollektivvertrag können aber für Branchen, in denen Saisonbetriebe österreichweit überwiegen, weiterhin auch kürzere Kündigungsfristen geregelt werden. Der Saisoncharakter des Hotel- und Gastgewerbes ist zwischen WKO und ÖGB heftig umstritten, und damit ist auch die Frage strittig, ob die kollektivvertragliche 14-tägige Kündigungsfrist bei Arbeitern im Hotel- und Gastgewerbe weiter gültig ist oder von der strengeren gesetzlichen Kündigungsregel verdrängt worden ist. Die WKO-Fachverbände Hotellerie und Gastronomie haben daher beim OGH die Feststellung beantragt, dass die 14-tägige Kündigungsfrist weiterhin wirksam bleibt (vgl unseren Artikel https://kps-partner.at/achtung-bei-kuendigungsfristen-von-personal-im-hotel-gastgewerbe/).

Der OGH hat nun entschieden, dass der Beweis des zahlenmäßigen Überwiegens der Saisonbetriebe im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe nicht gelungen ist. Daher wurde der Antrag abgewiesen. Es ist abzuwarten, ob die WKO mit einem zweiten Anlauf versucht, die Saisoneigenschaft zu beweisen.

Fazit:

Damit nicht die quartalsweisen Kündigungstermine gelten, muss im Dienstvertrag oder in einem Zusatz zum bestehenden Dienstvertrag mit jedem Dienstnehmer vereinbart werden, dass ausdrücklich die Kündigung auch zum 15. oder Monatsletzten möglich ist.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Kündigungsfristen und -terminen und bei der Gestaltung Ihrer Dienstverträge. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Personalmanagement-Team unter office@kps-partner.at oder +43 2236 506 220.

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