Mitarbeitern steht eigentlich kein Pendlerpauschale zu, wenn sie ausschließlich zu Hause arbeiten.
Das Pendlerpauschale kann während der Corona-Krise jedoch weiterhin in vollem Umfang berücksichtigt werden, wenn sich der Mitarbeiter
- in Quarantäne befindet oder
- im Home Office arbeitet.
Neuanträge für das Pendlerpauschale sollen in der Lohnverrechnung hingegen auch während der Corona-Krise nur dann berücksichtigt werden, wenn der Mitarbeiter auch tatsächlich im Unternehmen arbeitet. Andernfalls ist es aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber empfehlenswert, kein Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung anzusetzen.
Der Mitarbeiter kann versuchen, das Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
Ebenso können Zulagen und Zuschläge, die im laufenden Arbeitsentgelt wie bisher dem Mitarbeiter in der Quarantäne oder im Home Office ausbezahlt werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen dazu weiter.
Lesen Sie hier unseren Artikel zu Homeoffice-Förderungen während Covid-19 für Wiener Unternehmen.
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