Das Jahresende naht und wie jedes Jahr informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerbelastung durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrags.
Natürliche Personen – sowhohl Einnahmen-Ausgabenrechner, als auch Bilanzierer können bis zu 13 % gewinnmindernd von ihrem steuerlichen Gewinn geltend machen. Beim Gewinnfreibetrag wird zwischen dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag unterschieden.
Grundfreibetrag
Bei einem Gewinn bis zu EUR 30.000 steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% zu, somit maximal EUR 3.900. Dieser Freibetrag kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Bei Gewinnen über EUR 30.000 steht dem Steuerpflichtigen ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu, wenn er Investitionen im entsprechenden Ausmaß tätigt.
Mögliche Investitionen
- Neue, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter wie z.B. Computer, Büroeinrichtung
Voraussetzung: Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Grenze EUR 400), PKWs/Kombis und gebrauchte Wirtschaftsgüter können nicht als Investitionen geltend gemacht werden.
ODER
- Wohnbauanleihen
Voraussetzung: Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren.
Für weitere Informationen zu Wohnbauanleihen empfehlen wir Ihnen Ihren Bankbetreuer zu kontaktieren.
Einschleifregelungen
Bei steigender Bemessungsgrundlage wird der Gewinnfreibetrag wie folgt gestaffelt:
Gewinn | Geltendmachung Gewinnfreibetrag in % |
Bis EUR 175.000 | 13 % |
EUR 175.000 bis EUR 350.000 | 7 % |
EUR 350.000 bis EUR 580.000 | 4,5 % |
Insgesamt ist pro Veranlagungsjahr daher ein Gewinnfreibetrag von maximal EUR 45.350 möglich. |
Beispiel
Gewinn | EUR 100.000 |
– Grundfreibetrag | EUR 30.000 à davon 13 % = EUR 3.900 |
Ergebnis abzüglich Grundfreibetrag | EUR 70.000 à davon 13 % = EUR 9.100 (investitionsbedingter Gewinnfreibetrag) |
Hier müssten Investitionen von EUR 9.100 getätigt werden.
Bei optimaler Ausschöpfung des Gewinnbeitrags können in diesem Beispiel EUR 13.000 (3.900 + 9.100) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. |