Die Regierung hat Anfang Juli ein 12-Punkte-Paket für Förderungen von Starts-ups beschlossen.
Wer profitiert von den Förderungen?
Was ist ein Start-up?
Die Definitionen sind noch nicht einheitlich für jeden Bereich und es soll noch eine genauere Definition aus den Ministerien kommen. Generell kann man sagen, dass ein Start-up folgende Kriterien erfüllen muss:
- jung
- mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ
- weisen ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum auf
Alternativ liegt ein innovatives Start-up auch dann vor, wenn es:
- jung ist und
- in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat
Was wird gefördert im neuen 12-Punkte Paket?
1. Entlastung der Lohnnebenkosten:
Für die ersten drei Mitarbeiter im Unternehmen entfallen im 1 Jahr 100%, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3 der Dienstgeberbeiträge. Die Förderung wird ab 01.01.2017 durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Dabei werden die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge einmal jährlich gefördert.
2. Risikokapitalprämie für Investoren:
Das Programm fördert, abgewickelt durch das aws, Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an Start-ups erwerben. Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis max. EUR 250.000 pro Jahr, wobei max. 20% des Beteiligungsbetrages an Investoren rückerstattet werden. Berechtigt zur Beantragung dieser Förderung sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen Fonds. Die Maßnahme gilt befristet auf drei Jahre.
3. Stärkung aws Garantien:
Die aws, als Förderbank des Bundes, übernimmt momentan Garantien im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro. Diese sollen um 100 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Stärkung der aws Garantien wird mit 01.01.2017 in Kraft treten.
4. Neudotierung aws Business-Angel-Fonds:
Auf Basis der bisherigen Nachfrage ist durch Aufstockung des Business-Angel-Fond von Investitionsvereinbarungen iHv 20 Millionen Euro bis 2017 auszugehen.
5. Aufstockung Seed-Finanzierung der aws:
Von 2016 bis 2018 werden zusätzlich 20 Millionen Euro Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt.
6. Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG):
Als Anreiz für private Investoren sollen Ausschüttungen einer MiFiG bis zu EUR 15.000 steuerfrei sein. Für das KMU-Unternehmen sind die Veräußerungsgewinne steuerneutral. Weiter soll es eine Befreiung von der Vergebührung geben.
7. Erleichterung bei der Gründung – Unternehmensservice-Portal:
Um lange Behördenwege zu reduzieren, wird schrittweise im 1. Quartal 2017 ein One-Stop Shop eingerichtet.
8. Gründungs-Fellowships für akademische Spin-Offs:
Erleichterung des Unternehmensstarts für Wissenschaftler und Studierende mit ihren innovativen Ideen durch Finanzierung der Gehaltskosten und Zugang zu akademischer Infrastruktur.
9. Neues Start-up-Visum mittels Rot-Weiß-Rot-Karte:
Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung. Die Verlängerung steht zu, wenn festgesetzte Schwellen im Umsatz überschritten werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleistet wird.
10. Programmierer kommen auf Mangelberufsliste:
Durch Maßnahmen wie die Rot-Weiß-Rot-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten die Beschäftigung als Programmierer ermöglichen.
11. 24h-Quickcheck bei Förderanfragen der FFG und aws:
Antragsteller erhalten eine verlässliche Rückmeldung in Form einer Voreinschätzung zu ihrer Anfrage innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen).
12. Erleichterung Patent-Checks:
Das Start-up erhält eine Gutschrift iHv EUR 10.000 für Leistungen der Patentämter. Die Gutschrift entspricht 80% der Leistung, EUR 2.500 sind vom Start-up zu bezahlen. Der Patentscheck ist zwei Jahre gültig.
Die Gesetzesbeschlüsse bleiben abzuwarten.
Sollten Sie Fragen zur Gründung eines Start-ups haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Mehr zum Thema Förderungen erfahren Sie hier.