Mit Wirkung zum 1. April 2017 erfolgte eine Indexanpassung der Richtwerte für Mieten. Die Richtwerte gelten bis 31. März 2019.
Die neuen Richtwerte sind auch für Dienstwohnungen von Bedeutung. Die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen orientiert sich nämlich an diesen Richtwertmietzinsen, wobei erhöhte Richtwerte jeweils erst mit 1. Jänner des Folgejahres in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sind.
Ab 1. Jänner 2018 sind daher die Sachbezugswerte in der Lohnverrechnung an folgende Werte anzupassen:
Bundesland | Richtwert |
Burgenland | € 5,09 |
Kärnten | € 6,53 |
Niederösterreich | € 5,72 |
Oberösterreich | € 6,05 |
Salzburg | € 7,71 |
Steiermark | € 7,70 |
Tirol | € 6,81 |
Vorarlberg | € 8,57 |
Wien | € 5,58 |
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