Der Vermieter ist verpflichtet die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle (z.B. mittels Aushang im Stiegenhaus) sichtbar zu machen oder dem Mieter zuzustellen.
Da in letzter Zeit verstärkt Anfragen rund um die Betriebskostenabrechnung eingehen, haben wir für Sie eine Checkliste der verrechenbaren Betriebskosten zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.