SEPA-Lastschriftmandat auch für Einkommensteuervorauszahlungen

Mit 1. Juli 2019 ist die neue Verordnung über das Entrichten von Abgaben mittels SEPA-Lastschriftverfahren in Kraft getreten.

Demnach können Einkommensteuervorauszahlungen in Zukunft automatisch vom Konto eingezogen werden.

Wie können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten?

Zwei Möglichkeiten:

1. Elektronischer Weg direkt über FinanzOnline

2. Über die Website des Bundesministeriums für Finanzen

Was ist dabei zu beachten?

  • Wenn Sie das Lastschriftmandat nutzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.
  • Die Behörde hat Sie, den Abgabepflichtigen, über die Höhe des Betrags und den Zeitpunkt der Einziehung zu informieren.

Welche Voraussetzungen müssen für ein SEPA-Lastschriftmandat erfüllt sein?

  • Das Abgabenkonto darf keinen Rückstand aufweisen
  • Es darf kein Antrag und/oder keine Bewilligung auf Zahlungserleichterung vorliegen
  • Es darf kein Antrag auf Aussetzung des Mandats eingebracht worden sein
  • Es darf kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen laufen

Aus welchen Gründen kann ein SEPA-Lastschriftmandat seine Gültigkeit verlieren?

  • Die oben genannten Voraussetzungen treten ein
  • Die Abgaben können dem Abgabepflichtigen nicht verrechnet werden
  • Es hat 36 Monate nach Erteilung des Lastschriftmandats oder der letzten Transaktion keine Einziehung mehr stattgefunden

Gerne sind wir Ihnen beim Antrag auf die SEPA-Lastschrift behilflich! Melden Sie sich jetzt bei Ihrem KPS-Betreuer oder unter +43 (2236) 506220 und office@kps-partner.at!

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