Sie wollen einen Geschäftsraum mieten/vermieten?

ACHTUNG: Die Mietvertragsgebühren bei Geschäftsraummieten können teuer werden!

Es kann sogar nicht nur für neu abgeschlossene Verträge, sondern auch für Altverträge noch teurer werden.

Beim Abschluss eines Mietvertrages für einen Geschäftsraum fällt nach wie vor die Mietvertragsgebühr an.

Anfang des Jahres gab es Vorschläge von Interessensvertretungen auch die Geschäftsraummiete gebührenfrei zu stellen. Nun rudert die Rechtsprechung in die Gegenrichtung:

Die Mietvertragsgebühr beträgt 1% der Bemessungsgrundlage

Es gibt folgende Unterscheidung für die Bemessungsgrundlage der Mietvertragsgebühr:

  • Unbefristeter Mietvertrag: dreifache Jahresmiete
  • Befristeter Mietvertrag: Vertragsdauer bis maximal zum Achtzehnfachen

In einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ra 2018/16/0040) bestätigt dieser die Rechtsansicht des Bundesfinanzgerichts, welcher Mietverträge, die eigentlich unbefristet abgeschlossen wurden, inhaltlich genau durchleuchtet und so zum Ergebnis kommt, dass diese doch befristet seien.

ACHTUNG unbefristete Mietverträge mit Kündigungsverzicht:

Ein Mietvertrag der an sich als unbefristet abgeschlossen wurde, kann vom Finanzamt als befristet ausgelegt werden, da die Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass ein Kündigungsverzicht im unbefristeten Mietvertrag eigentlich ein befristetes Verhältnis darstellt.

Laut Fiskus ist in solchen Fällen nämlich eine vorzeitige Kündigung unwahrscheinlich. Dies ist selbst dann so zu sehen, wenn die allgemeinen Kündigungsregeln des § 30 Mietrechtsgesetz (Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund den Mietvertrag kündigen.) vereinbart wurden, die laut bisheriger Ansicht, für ein unbefristetes Mietverhältnis sprachen.

Unser Rat an Sie ist:

VORSICHT bei einem Kündigungsverzicht in unbefristeten Mietverträgen:

  • Diese können zu einer höheren Mietvertragsgebühr führen.
  • Auch bereits bestehende Mietverträge mit Kündigungsverzicht können noch nachträglich vom Finanzamt aufgegriffen werden und zu einer Gebührenerhöhung führen.

Praxistipp:

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie die Mietvertragsgebühr gänzlich vermeiden, kontaktieren Sie unser Immobilienteam!

Hier geht es zu weiteren Artikeln rund um das Thema Immobilien.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,62\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-o3216s\‘]