Sonderbetreuungszeit Phase 6 – Frist für Einreichung endet am 19.08.2022!

In der Phase 6 der Sonderbetreuungszeit konnten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß bis zu 3 Wochen im Zeitraum 1.1.2022 bis 8.7.2022 nutzen, wenn keine zumutbaren alternativen Betreuungsmöglichkeiten vorhanden waren. Alternativ konnte die Sonderbetreuungszeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden (siehe Newsletter vom 12.11.2021 https://kps-partner.at/das-comeback-der-sonderbetreuungszeit/).

Der Arbeitgeber erhält für die Sonderbetreuungszeit (sowohl bei der Anspruchs- als auch bei der Vereinbarungsvariante) von der Bundesbuchhaltungsagentur 100 % des fortgezahlten Entgelts inklusive Sonderzahlungsaufschlag zurückerstattet.

Die Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung der Sonderbetreuungszeit Phase 6 endet mit 19.8.2022!

Gerne übernehmen wir die Einreichung der Anträge auf Rückerstattung für Sie. Wir bitten Sie, sich bis 1.8.2022 bei Ihrem Personalmanagement-Betreuer zu melden.

Das Personalmanagement-Team steht Ihnen für Fragen unter office@kps-partner.at oder +43 2236 506 220 zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.