Höchstbeitragsgrundlagen
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge täglich | € 166,00 |
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge monatlich | € 4.980,00 |
Sonderzahlungen jährlich | € 9.960,00 |
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 5.810,00 |
Geringsfügigkeitsgrenzen
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 425,70
Ab 01.01.2017 entfällt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze!
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich: € 638,55
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt € 124,00 (2016: € 121,00).
Der monatliche Ausgleichszulagenrichtsatz (Existenzminimum, Pension) beträgt ab Jänner 2017 voraussichtlich € 889,84.