Sozialversicherung – Werte ab Jänner 2016

Höchstbeitragsgrundlagen

Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge täglich € 162,00

Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge monatlich € 4.860,00

Sonderzahlungen jährlich € 9.720,00

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 5.670,00

Geringfügigkeitsgrenzen

Tägliche Geringfügigkeitsgrenze € 31,92

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 415,72

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich € 623,58

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt € 121,00 (2015: € 118,00).

Senkung Verzugszinsen auf 2017 verschoben

Die Verzugszinsen für verspätete Zahlungen an die Gebietskrankenkassen sollen erst ab 01.01.2017 gesenkt werden und betragen derzeit 7,88%.

Der monatliche Ausgleichszulagenrichtsatz (Existenzminimum, Pension) beträgt ab Jänner 2016 voraussichtlich € 882,78.

Die SV Beitragssätze werden für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht:

Ab 01.01.2016 Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil
Angestellte 18,12% (vorher 18,07%) 21,48% (vorher 21,83%)
Arbeiter 18,12% (vorher 18,20%) 21,48% (vorher 21,70%)
Ab 2016 eingetretene Lehrlinge für die gesamte Lehrzeit 13,12% 15,43%