Steuerfreie Corona-Prämien sind seit 16. September 2020 auch von den Lohnnebenkosten befreit. (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer).
Ob dies für bereits bezahlten Corona-Prämien gilt, bleibt abzuwarten.
Wir halten sie auf dem Laufenden!
Auf den Punkt gebracht
Corona-Prämien sind seit 16. September 2020 zur Gänze von allen Lohnabgaben befreit (vgl. auch unseren Artikel Steuerfreie Corona – Prämien.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen dazu weiter!
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