Der Hochsommer ist auch die Zeit der Feuerwehrfeste. KPS fasst zusammen, was Sie bei der Abhaltung von Feuerwehrfesten steuerlich beachten müssen.
Zweifellos gehört die Abhaltung von Feuerwehrfesten zu den wichtigsten Möglichkeiten die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb oder für die Anschaffung neuer Geräte aufzutreiben. Dabei stehen Feuerwehrfeste jedoch in Konkurrenz zu anderen gastronomischen Unternehmen. Um den Feuerwehren keinen ungerechten Vorteil gegenüber den gewerblichen Gastronomen zu gewähren, sind die Einnahmen aus einem Feuerwehrfest grundsätzlich wie auch in der Gastronomie zu versteuern.
Jedoch sieht der Gesetzgeber ausdrücklich eine Befreiung von der unbeschränkten Steuerpflicht vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gesellschaftliche Veranstaltungen (dazu gehören neben den Feuerwehrfesten auch Bälle, Kränzchen, Feiern, Heurigenausschank, Sportveranstaltungen, etc.) finden an höchstens vier Tagen im Jahr statt. Diese Veranstaltungen dürfen nur an drei Tagen im Jahr mit gastgewerblichen Betätigungen (Abgabe von Speisen und Getränken) verbunden sein,
- Die Veranstaltung muss auch nach außen hin zur materiellen Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks abgehalten werden. So muss zum Beispiel schon auf Werbeplakaten, Flyern aber auch Einladungen auf Plattformen von sozialen Medien wie Facebook eine Beschreibung des Verwendungszwecks anhängig sein. Allgemeine Verwendungszusage wie: „Der Reinerlös unseres diesjährigen Feuerwehrfestes kommt der freiwilligen Feuerwehr zugute“ sind dabei jedoch nicht zulässig.
- die Erträge aus der Veranstaltung müssen für den angegebenen Zweck verwendet werden,
Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, können alle Veranstaltung dieses Jahres ihre steuerliche Vergünstigung verlieren und die Erlöse nachversteuert werden. Diese aufgezählten Punkte können auch von der Finanzpolizei zumeist leicht (Vorort) überprüft werden. In letzter Zeit vermehren sich die Kontrollen der Finanzbeamten in der Gastronomie. Aus diesem Grund ist auch ein Besuch bei einem Feuerwehrfest dankbar. Wir helfen Ihnen dabei für den Fall eines Besuchs der Finanzbeamten gerüstet zu sein.