Was ändert sich?
Mit der Steuerreform 2016 werden die Einkommensteuertarife besonders in den unteren Tarifstufen gesenkt. Dadurch wird die Besteuerung für alle natürlichen Personen (Arbeitnehmer, Unternehmer und Vermieter) attraktiver.
Andererseits wird die Kapitalertragsteuer (KEST) für Dividenden, Gewinnausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen und Aktien von 25% auf 27,5% angehoben. Die Körperschaftsteuer, mit der die Gewinne einer GmbH oder AG besteuert werden, unabhängig davon ob diese Gewinne ausgeschüttet werden, bleibt bei 25%.
Auswirkungen für Unternehmer
Für Unternehmer, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) betreiben, bringen diese Änderungen einerseits eine Entlastung bei der Besteuerung ihrer Leistungsbezüge (Geschäftsführer-Bezüge). Gleichzeitig steigt die Steuerlast für Gewinnausschüttungen der GesmbH um 10%!
Die Gesamtbelastung für ab 2016 ausgeschüttete Gewinne einer GesmbH erhöht sich damit von derzeit 43,75% auf 45,625%.
Aus steuerlicher Sicht wird die GmbH durch die Steuerreform im Vergleich zum Einzelunternehmen und der Personengesellschaft (KG – Kommanditgesellschaft, OG – offene Gesellschaft) unattraktiver, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden. Gleichzeitig wird die Besteuerung natürlicher Personen günstiger.
Vergleicht man die Steuerbelastung für Einzelunternehmen und GmbH bei Vollausschüttung, ist die Steuerbelastung beider Rechtsformen nahezu ident.
Werden Gewinne der GmbH jedoch im Unternehmen verwendet und nicht zur Gänze ausgeschüttet, so fällt der Rechtsformvergleich aufgrund des Körperschaftsteuersatzes von 25% zu Gunsten der Kapitalgesellschaft aus.
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine komplexe Entscheidung, bei der vor allem außersteuerliche Gründe Ausschlag geben sind. Wir haben die wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und Einzelunternehmen gegenüber gestellt.
Praxistipps
- Führen Sie geplante Gewinnausschüttungen noch 2015 durch
- Planen Sie Ihre GmbH zu verkaufen, dann realisieren Sie die Transaktion noch 2015
- Haben Sie Kursgewinne auf Ihrem Aktiendepot und wollen Sie diese realisieren, dann ist die Steuerbelastung heuer noch um 10% geringer als bei Verkauf ab dem 01.01.2016.
- Macht Ihre GmbH nicht so tolle Gewinne, dann ist die Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft eine sinnvolle Alternative
- Nehmen Sie für die Rechtsformwahl professionelle Beratung in Anspruch