Das Finanzamt verlängert Zahlungserleichterungen bis 31.3.2021, wir geben Ihnen einen Überblick:
Antragslose, Automatische Verlängerung der Stundung Ihres Abgabenrückstandes
Sie haben aufgrund einer COVID-19-Betroffenheit die Stundung bis 15.1.2021 verlängert, so wird diese Frist automatisch und antragslos nun bis 31. März 2021 ausgedehnt.
- In diese Verlängerung sind auch alle Abgaben einbezogen, die bis zum 25. September 2020 auf dem Abgabenkonto verbucht wurden
- Zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt
- Bis 31.März 2021 sollen auch keine Säumniszuschläge für zu spät entrichtete Abgaben festgesetzt werden
- Auf Anspruchszinsen aus der Veranlagung 2019 und 2020 wird verzichtet
Was gilt für Abgabenschulden, die nicht unter diese gesetzliche Regelung fallen?
Hier können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Weitere Informationen rund um Erleichterungen und Förderungen finden Sie immer aktuell auf unserer Corona Spezialseite.
Brauchen Sie Unterstützung in der Krise? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne!
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