Update Fixkostenzuschuss: Wesentliche Neuerungen für Phase 2 & KPS Webinar

Am 24.8.2020 wurden die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss Phase II veröffentlicht. Im Vergleich zur Phase I wurden insbesondere

  • die förderfähigen Fixkosten erweitert,
  • die Grenze für den benötigten Umsatzausfall auf 30% verringert und
  • die Höhe des Fixkostenzuschusses auf bis zu 100% erhöht.

Wir fassen die wesentlichen Neuerungen und Highlights übersichtlich für Sie zusammen:

Betrachtungszeiträume für Fixkostenzuschuss-Phase II

Die Betrachtungszeiträume aus Phase I wurden in Phase II erweitert. Somit kommen für Phase II insgesamt neun Betrachtungszeiträume in Betracht. Erster möglicher Betrachtungszeitraum ist 16.6.2020 bis 15.7.2020, letzter Betrachtungszeitraum ist 16.2.2021 bis 15.3.2021.

Hinweis: Anträge für die Zeiträume vom 16.3.2020 bis 15.6.2020 müssen somit weiterhin gemäß Fixkostenzuschuss-Phase I gestellt werden.

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden, die zeitlich zusammenhängen müssen. Wurde ein Antrag auf Fixkostenzuschuss-Phase I gestellt, dessen Betrachtungszeitraum vor dem 15.6.2020 endet (Regelfall), dann muss der Betrachtungszeitraum ab 16.6.2020 für Phase II gewählt werden.

Erweiterung der Fixkosten

Achtung: Die neuen Kategorien von Fixkosten (AFA, Leasingraten, Vorbereitungsaufwendungen) können im Rahmen der Anträge für den Fixkostenzuschuss-Phase I nicht berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen aus den Betrachtungszeiträumen der Phase I können allerdings als Fixkosten in der Fixkostenzuschuss-Phase II nachgeholt werden.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind im Rahmen des Fixkostenzuschusses als förderfähige Fixkosten ansatzfähig, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.3.2020 angeschafft wurde.

Diese Erweiterung stellt insbesondere für anlagenintensive Betriebe (z.B. Hotellerie, Produktionsbetriebe, etc.) eine wesentliche Verbesserung dar!

Leasingraten

Neben der AfA sind im Rahmen des Fixkostenzuschusses-Phase II auch Leasingraten als Fixkosten ansatzfähig. Weiterhin zu überprüfen ist, ob es sich um Operating oder Finanzierungsleasing handelt. (wir haben hier berichtet)

Aufwendungen für die Vorbereitung für die Erzielung von Umsätzen („frustrierte Kosten“)

Aufwendungen, die nach dem 1.6.2019 und vor dem 16. März 2020 als Vorbereitung für die Erzielung von Umsätzen im Betrachtungszeitraum angefallen sind, aber aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und der dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen nicht realisiert werden können, sind ebenfalls als Fixkosten ansatzfähig.

Der Nachweis dieser Aufwendungen kann auch in vereinfachter Form durch das Heranziehen von pauschalen, branchenspezifischen Durchschnittswerten erfolgen.

Klarstellung zu Bezügen von Gesellschafter-Geschäftsführern

Eine Klarstellung gibt es für Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Derartige Bezüge können bis zu einem Betrag von maximal EUR 2.666,67 pro Monat als förderfähige Fixkosten angesetzt werden, sofern der Geschäftsführer nicht nach dem ASVG zu versichern ist.

Verringerung des benötigten Umsatzausfalls für den Fixkostenzuschuss

Ein Antrag auf den Fixkostenzuschuss-Phase II kann bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30% gestellt werden. Der benötigte Umsatzausfall für die Beantragung des Fixkostenzuschusses wurde somit im Vergleich zur Phase I, von 40% auf 30% verringert.

Achtung: Der benötigte Umsatzausfall für einen Antrag auf Fixkostenzuschuss-Phase I beträgt weiterhin 40%.

Möglichkeit zur pauschalen Ermittlung der Fixkosten

Unternehmen, die im letztveranlagten Jahr weniger als EUR 100.000 Umsatz erzielt haben und deren Einkünfte für den steuerpflichtigen Unternehmer die überwiegende Einnahmequelle darstellen, können (Wahlrecht) die Fixkosten in pauschalierter Form ermitteln.

Bei dieser pauschalierten Ermittlung der Fixkosten können 30 % des ermittelten Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

 Höhe des Fixkostenzuschusses

Die Höhe des Fixkostenzuschusses ist in Phase II nun direkt an die Höhe des Umsatzausfalls gekoppelt.

Beispiel: Beträgt der Umsatzausfall 50% so werden auch 50% der Fixkosten ersetzt. Dadurch besteht die Möglichkeit, bis zu 100% der Fixkosten ersetzt zu bekommen.

Antrag und Auszahlung für den Fixkostenzuschuss in Phase II

Die Beantragung des Fixkostenzuschusses-Phase II ist auf zwei Tranchen aufgeteilt. Die Beantragung der 1. Tranche ist ab 16. September 2020 möglich. Ausbezahlt werden 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses.

Die zweite Tranche kann ab 16. Dezember 2020 beantragt werden. Im Rahmen der 2. Tranche kommt der gesamte noch nicht ausbezahlte Fixkostenzuschuss-Phase II zur Auszahlung.

Auswirkungen auf Fixkostenzuschuss Phase I

Anträge auf den Fixkostenzuschuss Phase I für die Zeiträume vom 16.3.2020 bis 15.6.2020 können weiterhin gestellt werden, da diese Betrachtungszeiträume nicht von Phase II umfasst sind.

Auf den Punkt gebracht

Im Rahmen der Fixkostenzuschuss-Phase II wurden folgende Neuerungen im Vergleich zu Phase I vorgenommen:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraums bis 15.3.2021
  • Anträge können nun für 6 weitere Betrachtungszeiträume gestellt werden
  • Senkung des notwendigen Umsatzausfall auf 30%
  • Erweiterung der förderfähigen Fixkostenkategorien (insbesondere AfA, Leasingraten und „frustrierte Kosten“)
  • Schaffung einer pauschalen Möglichkeit zur Ermittlung der Fixkosten
  • Direkte Koppelung der Höhe des Fixkostenzuschusses an die Höhe des Umsatzausfalls

Unsere Empfehlung: Wenn Sie im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.6.2020 die höchsten Umsatzausfälle erlitten haben, empfehlen wir, die Anträge für den Fixkostenzuschuss-Phase I planmäßig zu stellen.

Zusätzlich sollte überprüft werden, ob Sie in den Betrachtungszeiträumen für den Fixkostenzuschuss-Phase II, die Voraussetzungen für einen Antrag (Umsatzausfall von mindestens 30%) erfüllen. In diesem Fall können Sie die neuen Kategorien von Fixkosten (insbesondere AfA, Leasingraten, „frustrierte Aufwendungen“) zusätzlich ansetzen.

Wir werden für unsere Kunden die Voraussetzungen überprüfen und eine optimale Kombination von Phase I und Phase II sicherstellen.

KPS Webinar zu Phase II – Fixkostenzuschuss

UPDATE: Sobald die noch ausständigen Informationen von der EU-Kommission freigegeben wurden, informieren wir Sie über den neuen Webinar-Termin!

Für Fragen ist Ihr KPS-Betreuer gerne für Sie erreichbar!

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