Grundsätzlich besteht Finanzierungsfreiheit und Gesellschafter können ihre Gesellschaft sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital ausstatten.
Gesellschafterdarlehen sind in der heutigen Praxis ein weit verbreitetes Instrument im Rahmen der Unternehmensfinanzierung.
Was müssen Sie beachten, damit gewährte Kredite von Gesellschaftern auch tatsächlich als Fremdkapital und nicht als verdecktes Eigenkapital gewertet werden?
Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte eine Darlehensvereinbarung so ausgestaltet sein, wie sie auch zwischen fremden Dritten vereinbart werden würde. Es sollten fremdübliche Zinsen vereinbart werden und ausreichende Sicherheiten vorhanden sein. Jedoch genügt die Tatsache der Fremdüblichkeit alleine nicht. Des Weiteren müssen folgende Kriterien für die Anerkennung als Gesellschafterkredit beachten werden:
- Eine ordentliche Dokumentation der Vereinbarung mit einem klaren und eindeutigen Inhalt muss vorliegen
- Es muss die ernsthafte Absicht bestehen, das Fremdkapital zurückzuzahlen
- Die ernsthafte Absicht, das Fremdkapital zurückzuzahlen, muss sowohl bei der Krediteinräumung, als auch bei einer eventuellen Verlängerung bereits realistisch sein
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Vertragsgestaltung, profitieren Sie von unserer Erfahrung.