Das Bundesfinanzgericht (BFG) brachte beim Verfassungsgerichtshof erneut einen Antrag auf Gesetzesprüfung ein. Die Beschwerde stellt nun die Verfassungsmäßigkeit des raschen Systemwechsels infrage.
Die Immobilienertragsteuer auf Altvermögen ist „quasi über Nacht\“ eingeführt worden und stellt nach Ansicht des BFG einen völlig unberechenbaren und unvorhersehbaren Akt des Gesetzgebers dar. Die plötzliche Gewinnbesteuerung der Altimmobilien stelle eine Verletzung des Vertrauens auf die alte Rechtslage dar. Darüber hinaus ist mangels entsprechender Übergangsbestimmungen den Betroffenen nicht einmal Zeit für Dispositionen gelassen worden.
Sollte der Verfassungsgerichtshof die gleiche Meinung vertreten, könnte der Gesetzgeber die ImmoESt im Prinzip unverändert neu beschließen. Es müssen dann jedoch entsprechende Übergangsbestimmungen normiert werden.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen in unseren nächsten Beiträgen informieren.