Höchstbeitragszulagen
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge täglich: € 171,00
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge monatlich: € 5.130,00
Sonderzahlungen jährlich: € 10.260,00
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.985,00
Geringfügigkeitsgrenzen
Tägliche Geringfügigkeitsgrenze: entfällt auch für 2018
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 438,05
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich: € 657,08
Ein neuer Wert für die Auflösungsabgabe (2017 € 124,00) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Verringerung des AIV Beitrages:
Niedrige Einkommen die eine Pflichtversicherung haben, haben nur einen verringerten AIV-Beitrag zu leisten.
Entgelt Bis € 1.381,00: 0 %
Entgelt über € 1.381,00 bis € 1.506,00: 1 %
Entgelt über € 1.506,00 bis € 1.696,00: 2 %
Entgelt über € 1.696,00: 3 %
Der vom Dienstgeber zu tragende Anteil beträgt unverändert 3 % der Beitragsgrundlage.
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