Prinzipiell ist es nicht möglich ohne Rechnung Vorsteuern geltend zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch laut einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ausnahmsweise schon!
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei fehlenden Rechnungen
Der EuGH hat entschieden, dass der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, auch wenn keine Rechnung vorliegt:
- Es muss anhand objektiver Nachweise belegt werden, dass die materiellen Voraussetzungen (siehe unten) für den Vorsteuerabzug erfüllt sind
- Den Steuerpflichtigen darf kein Verschulden an den fehlenden Rechnungen treffen
- Er muss nachweisen, dass die Vorsteuer tatsächlich bezahlt wurde
Materielle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
- Derjenige, der den Vorsteuerabzug geltend machen will, muss ein Steuerpflichtiger im Sinne des MwStSyst-RL sein
- Die bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen müssen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden
- Diese Gegenstände oder Dienstleistungen müssen von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert oder erbracht worden sein
Beispiel für Vorsteuerabzug trotz fehlenden formellen Voraussetzungen:
- Brand ohne eigenes Verschulden
Die Rechnung ist trotzdem nach wie vor das bedeutendste Beweismittel, um die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
Lesen Sie dazu die wichtigsten Rechnungsmerkmale.
Gerne beraten wir Sie hierzu!
[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,57\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]