Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wir haben für Sie ein A B C der möglichen Werbungskosten hier zusammengefasst.
Beruflich veranlasste Ausgaben, wie unter anderem für Arbeitsmittel oder Fachliteratur, können als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel.
Achtung: Es besteht kein Werbungskostenabzug bei Rechnungen, welche auf Namen von Angehörigen ausgestellt sind!
Worauf ist in der Steuererklärung zu achten?
Beim Ansatz von Werbungskosten ist insbesondere darauf zu achten, dass
- die Rechnungsausstellung auf den Steuerpflichtigen persönlich erfolgt.
Das Finanzamt und das Bundesfinanzgericht (BFG 05.02.2019 RV/7103407/2016) vertreten die Meinung, dass kein beruflicher Zusammenhang der getätigten Ausgaben mit den Einkünften des Steuerpflichtigen besteht, wenn die Rechnung auf den Namen eines Angehörigen, wie zum Beispiel den Ehegatten, ausgestellt wird.
KPS Tipp:
Achten Sie bei beruflich getätigten Aufwendungen, welche Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten, auf die Richtigkeit der Rechnungsausstellung auf Ihren Namen!
Gerne sind wir bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung für Sie da! Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Erstgespräch an.
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