Ab 1.7.2020 können Essensbons bis zu 2 Euro oder bis zu 8 Euro pro Arbeitstag abgabenfrei an Dienstnehmer ausgegeben werden (vgl. unseren Artikel zum Thema).
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat jetzt wesentliche Verbesserungen in die Lohnsteuerrichtlinien aufgenommen, die die Risiken einer Nachversteuerung (vgl. unseren Artikel \“Steuerfalle Essensgutscheine\“) deutlich vermindern.
Die abgabenfreie Einlösung der Gutscheine ist jetzt nämlich
- auch kumuliert ohne Beachtung eines Tageslimits
- sowie auch an arbeitsfreien Tagen (zum Beispiel an Wochenenden und Feiertagen oder während Urlauben) möglich.
Auf den Punkt gebracht
Die Rechtsmeinung des BMF bedeutet eine deutliche Verbesserung für Arbeitgeber und -nehmer.
Für die abgabenoptimale Lösung steht Ihnen Ihr KPS-Personalmanagement-Team sehr gerne zur Verfügung.
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