Sie wollen gegen Ihren Steuerbescheid Beschwerde einreichen? Im Anschluss Beschwerdezinsen beim Finanzamt oder dem VwGH geltend machen?
Voraussetzung ist das Einbringen eines weiteren Antrages!
- Als Abgabenpflichtiger haben Sie gegen ihren Steuerbescheid Beschwerde eingereicht und die vorgeschriebenen Abgaben vorerst entrichtet.
- Bei nachträglicher Herabsetzung der Abgaben erhalten sie Beschwerdezinsen für den Zeitraum – ab Entrichtung – bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden Bescheides.
Der aktuelle Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH):
Manche Finanzämter haben aus dem Gesetzeswortlaut des § 205a BAO abgeleitet: Beschwerdezinsen sind im Falle von Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig.
\“Der VwGH hat jedoch aktuell entschieden: Beschwerdezinsen sind auch bei Herabsetzungen von Abgaben auf Antrag zu gewähren!\“
Wir haben bereits oft für unsere Klienten erfolgreich Beschwerdezinsen beantragt.
Auch bei Erkenntnissen des VwGH!
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!
Unser Team \“Steuerberatung und Jahresabschluss\“ steht Ihnen bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid jederzeit zur Verfügung!
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