Der Ministerialrat hat am 11.11.2014 vereinbart, dass zukünftig der Vermieter für die Reparatur der Therme aufkommen muss. Der Mieter hingegen ist für die laufende Wartung verantwortlich.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters wird ab 2015 sowohl im Mietrechtsgesetz als auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz fix verankert sein.
Bitte zögern Sie nicht bei Fragen Frau Kristina Noebauer zu kontaktieren!
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